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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Digital Color Factory Limited (DCF) Ausgabe vom 1. August 2010

1. Allgemeines

 

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auf alle Lieferungen und Leistungen der Digital Color Factoty Limited (nachfolgend "DCF" genannt) auf Grund eines Kauf- oder Werkvertrages anwendbar, sofern nicht schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart worden ist. Anders lautende oder wider-sprechende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von DCF ausdrücklich schriftlich angenommen wurden. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind verbindlich, soweit sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Mit dem Absenden einer Bestellung oder Beauftragung einer Dienstleistung an DCF erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden.

 

2. Angebotsunterlagen

 

Technische Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Zeichnungen, Fotos, technische Angaben, Berechnungen usw. verpflichten DCF nicht. Berechnungen usw. stellen lediglich Angebote zur Offertstellung dar und verpflichten DCF nicht. Es ist nicht erlaubt, diese zu kopieren oder weiterzugeben. DCF behält sich das Urheberrecht daran vor. Sofern das Angebot nicht zum Abschluss eines Vertrags führt, sind diese Unterlagen vorbehaltlos an die DCF zurückzugeben.

 

3. Angebote der DCF und Zustandekommen des Vertrages

 

Konkrete Angebotsschreiben und Offerten und darin genannte Preise und Bedingungen sind für die DCF bindende Angebote. Sofern nichts anderes von der DCF schriftlich festgelegt wurde, gilt ein konkretes Angebot während 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum. Die von einem Kunden per e-mail, Web-Formular, Telefax, Brief, Telefon oder mündlich abgegebenen und bei DCF tatsächlich eingegangenen Bestellungen sind ein verbindliches Angebot. Die Bestellung oder Beauftragung einer Dienstleistung des Kunden ist für DCF verbindlich, soweit sie bestätigt oder ihr durch Übersendung der Ware oder Ausführung der Dienstleistung nachgekommen wird. Der Kunde verzichtet insoweit auf eine Annahmeerklärung.

 

4. Preise und Lieferbedingungen

 

DCF ist berechtigt, irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. DCF ist ebenfalls berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise ihrer Lieferanten oder sonstige auf ihren Produkten liegenden Kosten nachweisbar angestiegen sind. Andernfalls gelten die in der Auftragsbestätigung oder auf der Homepage aufgeführten Preise. Führt die Berichtigung zu einer Preiserhöhung, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Angebote der DCF sind nur während der eingeräumten Dauer der Gültigkeit bindend. Die in den Preislisten, Homepage und Angeboten genannten Preise verstehen sich ab Werk oder Auslieferungslager. Die Verpackung und Versandkosten können nach Aufwand gesondert berechnet werden. Bei Lieferungen ins Ausland werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und/oder eventuelle Importzölle zusätzlich geschuldet. Diese werden in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen.

 

5. Zahlungsbedingungen und Erfüllungsort

 

Die Rechnungen von DCF sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto und ohne Abzug. Von der Bank des Kunden erhobene Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte An- und Vorauszahlungen sind sofort nach Erstellung der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig. Erfüllungsort für die Zahlung ist Zürich (Schweiz). Jede Verrechnung des Kunden mit Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen oder aus Gewährleistungsansprüchen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist DCF berechtigt, dem Kunden einen Verzugszins von 9% (Jahreszins) ab Fälligkeit der Forderung zu berechnen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, ist DCF berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist die Zahlungen zuzüglich des aufgrund der Verzögerung eingetretenen Schadens einzuklagen oder alternativ entweder auf die nachfolgenden Leistungen zu verzichten und Kompensation für den entstehenden Schaden zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und die versprochenen Leistungen zu verweigern und / oder die schon gelieferten Leistungen zurückzufordern. Während der Dauer des Zahlungsverzugs des Kunden werden von DCF keine Gewährleistungen erbracht.

Bei Online-Bestellungen ist Zahlung ausschliesslich gegen Rechnung oder Vorauszahlung möglich. DCF behält sich vor, bei offenstehenden Forderungen ohne weitere Mahnung sofort zu betreiben. Sämtliche Mahn- und Betreibungskosten werden dem Kunden berechnet.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Die von DCF gelieferten Produkte bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen ihr Eigentum. Mit der Bestellung der Ware ermächtigt der Kunde DCF ausdrücklich, diesen Eigentumsvorbehalt ohne seine Mitwirkung beim zuständigen Register zur Eintragung anzumelden. Es ist dem Kunden untersagt, die Produkte bis zu deren vollständigen Bezahlung zu verpfänden. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln.

 

7. Lieferfristen, Versand und Gefahrübergang

 

Angaben über eine Lieferfrist sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren und Dienstleistungen. Lieferverzögerungen sind kein Grund für eine Annahmeverweigerung oder Schadenersatzansprüche. Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. DCF entscheidet über die zweckmässige Versandart. Alle Transportkosten werden vom Kunden getragen, diese enthalten auch die eventuell entstehenden Mehrkosten aufgrund besonderer Anweisungen oder Wünsche des Kunden bezüglich des Versands. Teillieferungen sind zulässig. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist DCF nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Kunden verpflichtet, die Kosten der Versicherung trägt der Kunde. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald das Produkt das Werk oder das Auslieferungslager verlassen hat. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Die Eigentumsrechte gelten jedoch gemäss Abschnitt 6 "Eigentumsvorbehalt".

 

8. Prüfung und Annahme der Produkte

 

DCF prüft die Produkte im Rahmen des Üblichen vor dem Versand. Der Kunde hat die Ware nach Erhalt sofort auf Transportschäden zu überprüfen und allfällige Reklamationen sofort schriftlich an den Frachtführer mit Kopie an DCF zu richten. Unverzüglich nach Abschluss der Installation hat der Kunde zu prüfen, ob die Eigenschaften des Produkts den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen, und, falls von DCF gefordert, einen Installationsbericht zu unterzeichnen, der die Funktionalität der Produkte nach der Installation bestätigt. Die selbstständige Installation und Inbetriebnahme des Produkts bzw. Geräts durch den Kunden erfordert das ausdrücklich schriftliche Einverständnis seitens DCF. Eventuelle Mängel sind DCF sofort schriftlich bekannt zu geben, ansonsten gelten die gelieferten Produkte als akzeptiert. Die Beweispflicht für Mängel und Beschädigungen obliegt in jedem Fall dem Kunden. Für Schäden die durch die selbstständige Installation und Inbetriebnahme des Produkts bzw. Gerätes durch den Kunden verursacht werden, haftet DCF nicht.

 

9. Gewährleistung, Haftung für Mängel

 

 

 

9.1 Gewährleistungsumfang und -leistungen

 

DCF gewährleistet für alle Produkte und Komponenten innerhalb der in Abschnitt 9.2 definierten Garantiezeit, dass jedes neue Produkt frei von Fabrikations- und Materialfehlern geliefert wird. Verschleissteile, zu denen beispielsweise Antriebsriemen, Brems- und Kupplungsbeläge, Transportwalzen, die für systematische und sehr häufige Ein- oder Ausgabe von Kundenbilddaten benützte Laufwerke und Datenleser, Lampen und Sicherungen gehören, sind in dieser Garantie nicht enthalten. Ebenfalls wird keine Garantie auf Veränderungen der Homogenität der Ausleuchtung von LCD- Belichtungseinheiten gewährleistet. Eine detaillierte Liste der Verschleissteile ist, auf Anfrage, separat erhältlich. Für den Fall, dass irgendein Teil, welches unter die Garantiebedingung fällt, nicht funktioniert oder dass eine andere Fehlfunktion während der Garantiezeit auftritt, wird DCF die Reparatur oder, in eigener Entscheidung, den Austausch des fehlerhaften Teiles kostenlos durchführen. Die Versandkosten von und nach DCF sowie allenfalls anfallende Zölle, Abgaben und Steuern auf solche Garantieteile trägt der Kunde. Falls eine Reparatur oder ein Austausch durch einen Mitarbeiter der DCF vor Ort notwendig ist, werden Arbeits- und Reisezeiten von DCF getragen, jedoch gehen sämtliche tatsächlichen Reisekosten für diese Mitarbeiter, u.a. Flüge, Übernachtungskosten, Mietwagen, Telefonkosten und Mahlzeiten, zu Lasten des Kunden. Diese Kosten sind ausdrücklich von der Garantieleistung ausgeschlossen. Bei Bring-In Garantie, ist der Kunde verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten zur Reparatur an DCF zu retournieren. DCF gewährleitet in diesem Fall lediglich die zur Reparatur notwendige Arbeitszeit und Materialkosten. Verlangt der Kunde die Reparatur vor Ort, muss der Kunde für die Reisezeit und Reisekosten aufkommen.

 

9.2 Gewährleistungsdauer

 

Die Gewährleistungsdauer für alle Produkte ist auf 1 Jahr nach dem Garantiebeginn, der unter Ziffer 9.4 definiert ist, begrenzt.

 

9.3 Gebrauchte Film und Papierprozessoren

 

Für gebrauchte, überholte Film und Papierprozessoren beträgt die Gewährleistungsdauer 3 Monate. Der Garantiebeginn ist unter Ziffer 9.5 definiert. Gewährleistungsumfang und -leistungen entsprechen den unter Ziffer 9.1 genannten Bestimmungen.

 

9.4 Beginn der Garantiezeit

 

Die Gewährleistung beginnt mit:


1. dem ersten Tag der Inbetriebsetzung des Produktes oder
2. dem Tag, an dem der Kunde schriftlich die korrekte Installation des Produktes bestätigt. Der früheste der genannten Termine gilt als Beginn der Garantiezeit.

 

9.5 Gewährleistungsbegrenzungen und Garantiebedingungen

 

 

9.5.1  Ausser der oben beschriebenen, begrenzten Garantie werden von DCF keinerlei Garantieleistungen übernommen, weder ausdrücklich oder stillschweigend. Auch werden keine Vertreter oder andere Personen zur Übernahme weitergehender Garantieverpflichtungen autorisiert.

9.5.2  In folgenden Fällen wird jegliche Gewährleistung und Haftung von DCF ausgeschlossen:

- falls der Kunde die gelieferten Teile nicht überprüft und so Mängel unentdeckt bleiben

- bei nicht sofortiger Erhebung der Mängelrüge nach Entdeckung des Mangels

- bei unsachgemässer Behandlung und unsorgfältiger Wartung seitens des Kunden oder Dritter

- bei Installationen, Reparaturen oder Änderungen ohne schriftliche Einwilligung von DCF durch den Kunden oder durch Dritte

- bei abnormaler physikalischer Beanspruchung (Temperatur, Feuchtigkeit usw.), bei Spannungsspitzen bei der elektrischen Versorgung

  oder bei Beschädigungen durch Unfälle

- bei höherer Gewalt (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Unwetter, Feuer usw.) und

- bei Infektion von Computern durch Computerviren.

 

9.5.3 DCF haftet unter keinen Umständen für die Folgen (u.a. Arbeitszeit, Material, Produktionseinbussen), die durch den Ausfall oder die Fehlfunktion seiner Produkte entstehen. Dies gilt auch für Folgeschäden.

9.5.4 DCF Haftet unter keinen Umständen für Beschädigungen oder Verlust von Dateien auf kundeneigenen Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken.

 

9.5.5 Für Beschädigungen oder Verlust von jeglichen DCF zur Verfügung gestellten Originalen oder Kopien von Filmen, Negativen, Dias, Fotos oder sonstigen Gegenständen oder Vorlagen wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen.

9.6 Vorgehen im Gewährleistungsfall

 

Bei auftretenden Betriebsstörungen oder sonstigen Mängeln ist der zuständige DCF-Servicetechniker sofort zu verständigen. Der Service ist erreichbar über Telefon oder auf dem Schriftwege (auch über E-Mail) während der üblichen Geschäftsstunden der DCF, Schweiz.
Eine Rücksendung beanstandeter Ware darf nur mit schriftlicher Einwilligung von DCF und unter Angabe des Transportmittels erfolgen. Zurückgesandte Teile müssen sorgfältig verpackt und durch die von DCF erteilte RMA-Nummer identifizierbar sein (RMA = Return Material Authorisation). Die RMA-Nummer muss auf der Sendung klar ersichtlich sein. Die Rücksendung muss zudem folgende Informationen enthalten: Teileart, Anzahl, Fehlerbeschreibung, Zugehörigkeit zu Gerätetyp, dessen Serien-Nummer sowie Installationsdatum und Zählerstand. Falls ein Warenwert für die Versendung benötigt wird, muss dieser in Absprache mit DCF bestimmt werden. Eine Zurückhaltung oder Kürzung des Rechnungsbetrags gemäss Ziffer 4 wegen irgendeiner Beanstandung oder bei Gewährleistungsansprüchen ist unzulässig.

9.7 Ausschluss weiterer Haftung der DCF

 

Weitergehende Ansprüche des Kunden als die vorstehend genannten sind ausgeschlossen. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung der DCF für mittelbare und unmittelbare Schäden aller Art ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sie nicht durch ein von der DCF zu verantwortendes vorsätzliches oder zumindest grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. In keinem Falle bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Produkten selbst entstanden sind, wie Schäden an persönlichen Gegenständen, fotoempfindlichen Materialen oder Schäden durch Arbeits- und Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, entgangenem Gewinn und von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

10. Rechte Dritter

Der Kunde versichert, die für die übertragenen Arbeiten erforderlichen Urheber- Marken- und sonstigen Rechte zu besitzen. Sind Vorlagen mit einem Copyright Dritter bezeichnet, behält sich DCF vor, vom Kunden den Nachweis zu verlangen für das Einverständnis des Urhebers mit der Reproduktion. Aus einer allfälligen Urheber- oder Markenrechtsverletzung oder sonstigen Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Folgen trägt jedenfalls allein der Kunde. Der Kunde hält DCF insoweit von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

11. Software

 

Mit den Produkten der DCF wird die entsprechende Betriebs- und Anwendungssoftware geliefert. Diese ist urheberrechtlich geschützt, und der Kunde ist nur berechtigt, diese Software zum eigenen Gebrauch und in Verbindung mit den Produkten, auf denen sie installiert wurde, zu nutzen.
Dem Kunden ist es untersagt, die ihm zur Nutzung überlassene Software Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen. Die Herstellung von Sicherungskopien durch den Kunden muss DCF mitgeteilt werden. Diese müssen einen Urheberrechtsvermerk der DCF tragen. DCF ist berechtigt, jederzeit Änderungen an der Software vorzunehmen, sofern diese zur Verbesserung der Nutzung der gelieferten Geräte dienen.
Der gesamte Inhalt der auf der Homepage www.digitalcolor.ch bereitgestellten Programme sind Eigentum der DCF und sind urheberrechtlich geschützt. Dem Kunden ist lediglich gestattet diejenige Software auf seinen PC herunterzuladen, soweit dies zur Ausführung der Bestellung erforderlich ist. Weitere kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

12. Mündliche Vereinbarungen

 

Mündliche Vereinbarungen, die von den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, sind nur gültig, wenn sie von DCF schriftlich bestätigt werden.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Das Rechtsverhältnis zwischen DCF und dem Kunden untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. DCF ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz/Wohnsitz zu belangen. Auch bei Lieferungen ins Ausland ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung von UN-Kaufrecht oder anderen internationalen handelsrechtlichen Normen ist ausgeschlossen.

14. Schlussbestimmungen

 

Sollten vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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